Basel-Landschaft
Rheinland-Pfalz
Baden-Württemberg
Wahlperiode
4 Jahre
5 Jahre
5 Jahre
       

Wahlalter
(aktiv/passiv)

18/18
18/18
18/18
       
Wahlsystem
Verhältniswahl mit Möglichkeit zum Panaschieren und Kumulieren
personalisierte Verhältniswahl
personalisierte Verhältniswahl
       
Listenform
offen;
der Wähler kann
-Kandidaten streichen
-in der Leistenreihenfolge Änderungen vornehmen
-maximal zwei Stimmen pro Kandidat vergeben
- eine freie Liste aus ihm genehmen Kandidaten zusammenstellen
geschlossen;
der Wähler kann nur die Liste einer Partei insgesamt wählen, hat aber auf die Zusammensetzung der Liste keinen Einfluss
keine Listen;
der Wähler wählt mit seiner Stimme mit dem Kandidaten zugleich auch dessen Partei
       
Anzahl Bewerber pro Liste
abhängig von der Größe des Wahlkreises 6 bis 10
maximal so viele, wie es Mandate im Landtag zu verteilen gibt
nur ein Bewerber pro Wahlkreis und Partei, also maximal 70 pro Partei im ganzen Land
       
Stimmenzahl
6 - 10
(entsprechend der Anzahl der Mandate des Wahlkreises)
2
1
       
Sperrklausel
keine (nötig)
5%
5%
       
Wählerstimme(n) entfalten ihre Wirkung...
...nur innerhalb des Wahlbezirks
...im Falle der Erststimme nur im Wahlbezirk, im Falle der Zweitstimme landesweit
...einmal auf Wahlkreisebene, dann auf Regierungsbezirksebene für den Verhältnisausgleich
       
       
Überhangmandate
können systembedingt gar nicht auftreten
treten auf als Folge der Diskrepanz von Erst- und Zweitstimmen
treten auf als Folge von Diskrepanzen bei Unterverteilung und Oberverteilung
       
Ausgleichsmandate
nicht nötig
werden gewährt, um den landesweiten Proporz zu gewährleisten
werden gewährt, um den Proporz innerhalb eines Regierungsbezirks zu gewährleisten
       
Anzahl der Mandate im Gremium
90 (fix)
101
(plus mögliche Überhang- und Ausgleichsmandate)
120
(plus mögliche Überhang- und Ausgleichsmandate)